(...) In Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich. (...)
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(...) Ich möchte noch abschließend darauf hinweisen, dass die Rechtsauffassung der christlich-liberalen Koalition durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt wurde. Dem Inkrafttreten des ESM sowie des Fiskalpakts stehen demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Zu diesem Ergebnis kam das BVerfG bei seiner Prüfung der eingereichten Anträge auf einstweilige Anordnung. (...)
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(...) Es ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft existieren kann. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten wird. Ich werde dem ESM daher im Bundestag zustimmen und möchte Ihnen meine Gründe dazu gerne erläutern. (...)
(...) Bis heute setzen wir uns für eine offene, d.h. europäische, Zukunft des Strommarktes ein. Mit dem EEG haben wir aber mehr Wettbewerb in den Strommarkt gebracht, als lange vorstellbar war. (...)
(...) Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass Wirtschaftswachstum unser aller Lebensqualität verbessert. Ganz im Gegensatz zu den Wachstumskritikern, geht die Wissenschaft davon aus, dass Wachstum nicht allein quantitatives, sondern vor allen Dingen qualitatives Wachstum ist. (...)