Antwort 31.03.2025 von Stephan Brandner AfD
Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.
Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Ihre Frage enthält zunächst die unbewiesene Behauptung, das BSW sei populistisch.
Längst wissen wir durch journalistische Recherche, wie planmäßig die russische Seite hier agiert