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Sehr geehrter Herr Benecke,
(...) Das ein Minus an kommunaler Demokratie zu beklagen war, lässt sich in eine solche Rechnung nicht einbringen. (...) In den letzten Jahren wurden diese zu versteuernden Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder*innen um durchschnittlich 1,5 Prozent erhöht. (...)
(...) Ihre Auffassung einer grundgesetzwidrigen Verflechtung von Staat und Kirchen teilen wir nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer Staat, in dem einige Religionsgemeinschaften, darunter die beiden großen Kirchen, als Körperschaften des Öffentlichen Rechts im Rahmen des so genannten "Kooperativen Modells" ihre gesellschaftspolitische Rolle und Funktion wahrnehmen. (...)
(...) der Kreistag allein legt die Anzahl der Ausschussmitglieder fest, wählt sie, und nur die plus Landrat haben Stimmrecht! Der Landrat kann Mitarbeiter und Fachleute zur Ausschusssitzung beratend (ohne Stimmrecht) einladen. (...)