Antwort 10.04.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Falls überhaupt ein Besuch geplant wird, wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung sehr sorgfältig prüfen müssen
Falls überhaupt ein Besuch geplant wird, wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung sehr sorgfältig prüfen müssen

Gerade habe ich an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage gerichtet, ob insbesondere der Generalbundesanwalt verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollziehen, auch wenn der Bundesjustizminister ihn anweist, es nicht zu tun. Auf der einen Seite können der Staatsanwaltschaft (nicht dem Gericht) Weisungen durch Justizbehörden erteilt werden. Auf der anderen Seite sind die Staatsanwälte aber verpflichtet, gerichtliche Beschlüsse umzusetzen. Auf die Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bin ich gespannt.