Antwort 15.10.2012 von Markus Rinderspacher SPD
(...) Tiere haben keinen Anwalt und brauchen deshalb die Verbandsklage. (...) Trotz der Staatszielbestimmung und obwohl Tiere im Tierschutzgesetz als schutzbedürftige Lebewesen und Mitgeschöpfe rechtlich anerkannt und um ihrer selbst Willen geschützt werden, wird ihnen in Bayern bisher kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte. (...)