Sehr geehrter Herr von Rotter,
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(...) Stillstands- und Sperrklinkenklauseln sorgen für offene Märkte und für eine privatwirtschaftliche Organisierung wichtiger Dienstleistungen. Denn einmal liberalisierte Dienstleistungen können nicht mehr in die öffentliche Hand zurückgeführt werden. Hat eine Stadt z.B. ihre Abfallentsorgung privatisiert, und ist dieser Bereich von einer Stillstandsklausel erfasst, könnte die Rekommunalisierung erschwert werden oder gar nicht mehr möglich sein. (...)
(...) Dazu gehören z.B. die öffentliche Daseinsvorsorge, Bildung, Gesundheit oder die Wasserversorgung. Sperrklinkenklauseln werden in TTIP zudem nur auf diskriminierende Regelungen angewandt, nicht aber auf die Regeln für den Marktzugang von ausländischen Dienstleistungsanbietern. Das bedeutet, dass die Regelungshoheit z.B. von Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge durch eine solche Klausel nicht beeinträchtigt wird und dadurch jede Kommune auch weiterhin Monopole wiederherstellen oder exklusive Rechte neu einräumen kann. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.net. Ich halte die sogenannte „Sperrklinkenklausel“ für einen der vielen „neoliberalen Fallen“ bei den Abkommen TTIP und CETA. Schließlich legt diese Klausel fest, dass generell bei der Privatisierung von Dienstleistungen, diese automatisch unter die TTIP-Regeln fallen würden und mit der Stillstands-Klausel dann eine Rekommunalisierung unmöglich gemacht würde, da das einmal erreichte Liberalisierungsniveau nicht mehr unterschritten werden darf. (...)
(...) „Sperrklinkenklauseln“ in den Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, CETA und TiSA, mit denen eine spätere Rücknahme vereinbarter Deregulierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen durch den Staat ausgeschlossen werden könnte. (...) Mit den Verhandlungen zum Trade in Services Agreement (TiSA) wird ebenfalls keine Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland verfolgt. (...)
(...) Oktober 2015. Ich bin strikt gegen die vom Bundestag verabschiedete VDS, konnte aber an der Abstimmung im Bundestag nicht teilnehmen, weil ich einer Einladung zu einer Veranstaltung in Wien gefolgt bin, der ich zugesagt hatte, lange, bevor der Termin der Abstimmung im Bundestag feststand. Da die große Koalition über eine mehr als 80%ige Mehrheit der Sitze im Bundestag verfügt, kam es nicht auf meine Stimme an. (...)