Frage an Kerstin Griese bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Oliver S. •

Frage an Kerstin Griese von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Griese,

warum haben Sie heute für die Überwachung der Bürger gestimmt? Macht die Speicherung unter dem Mantel der Schuldvermutung unsere Gesellschaft sicherer, indem man die IP-Adressen, Telefonnummern und Standortdaten festhält? Ich fühle mich in meiner Würde gekränkt. Vermutlich bin ich jetzt schon mit diesem Eintrag hier eingerastert als politisch aktiv gegen die Gesetzgeber.

Sie greifen mit Ihrer Entscheidung in unsere Grundrechte ein. Haben Sie nicht vom letzten BG Urteil gelernt?

Ein verärgerter und zukünftig überwachter Bürger!

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaab,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Höchstspeicherfrist. Das Gesetz zur Höchstspeicherfrist hält sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshof ein. Eine Weitergabe gespeicherter IP-Adressen und Telefondaten seitens der Provider soll nur mit einem Richtervorbehalt möglich sein. Hierbei wird es keine Eilkompetenz für Staatsanwaltschaften geben. Richterinnen und Richter sollen die Verhältnismäßigkeit prüfen. In diesem Gesetz ist erstmals eine Höchstspeicherfrist von zehn Wochen vorgesehen, bei Standortdaten sind es vier Wochen. Ebenfalls ist es wichtig, das genau hingeschaut wird, welche Daten genau gespeichert werden: Rufnummern der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet benutzt wurde. Nicht gespeichert werden der Inhalt von Telefongesprächen, welche Internetseiten aufgerufen wurden oder der Versand und Inhalt von E-Mails. Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert, die das größtenteils bisher auch schon tun. Erst durch einen richterlichen Beschluss bei besonders schweren Straftaten können Strafverfolgungsbehörden die Daten anfordern. Die Datennutzung unterliegt also einem umfassenden Richtervorbehalt. Insgesamt ist das Gesetz in meinen Augen ein guter Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung, zwischen Freiheit und Sicherheit.
Aus diesem Grund wird seitens des Staates auch keine Datenbank von unverdächtigen Menschen eingerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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