Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts von Bundesinnenministerin Nancy Faeser befindet sich noch in der internen Ressortabstimmung. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, wird sich Ihre Frage besser beantworten lassen.
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Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.
Aktuell arbeiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gemeinsam am Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes. Sobald der Entwurf fertig ist, wird er an die queeren Verbände und die Bundesländer versendet, damit diese noch auf Veränderungsbedarfe hinweisen können.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
da die Beantwortung dieser komplexen Frage auch Ihre privaten Dinge berührt, bitte ich Sie, Ihre Email an folgende Adresse zu senden: soeren.bartol@bundestag.de.