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Eine Umsetzung der EU-Verordnung muss in der Angelscheinprüfung berücksichtigt werden und es bedarf einer Sanktionierung bei Missachtung des Verbots von Blei
Das Verbot von Blei beim Angeln ist bereits von der EU-Kommission angestoßen, wird aber von Tschechien und der Slowakei blockiert. Eine Bundesratsinitiative ist für mich denkbar, wenngleich es hier eine Einigung mit der CDU braucht.
Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.
Ich halte es für einen großen Fehler, dass damals der Duderstädter Bahnhof geschlossen wurde. Dies bedeutet bis heute einen großen Standort Nachteil.