Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir stehen einer Wiedereinführung der Vermögensteuer kritisch gegenüber, weil wir negative Auswirkungen auf Mittelstand, Familienunternehmen und Beschäftigte befürchten und weil es effizientere und rechtssicherere Wege gibt, um hohe Einkommen und große Erbschaften angemessen zu beteiligen.
Rentengerechtigkeit braucht Reformen, aber keine pauschale Einheitslösung zulasten von Beamten im mittleren Dienst.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.