Antwort 28.07.2025 von Steffen Kotré AfD
Kernkraftwerke dürfen nicht ohne Versicherungen laufen. D. h. wenn ein Kernkraftwerk am Netz ist, ist es auch versichert
Kernkraftwerke dürfen nicht ohne Versicherungen laufen. D. h. wenn ein Kernkraftwerk am Netz ist, ist es auch versichert
Zur konkreten Situation in Deutschland verweise ich auf die Studie der Radiant Energy Group (REG) mit dem Titel "Restarting Germany’s Reactors: Feasibility and Schedule" aus dem Jahr 2024.
In Bezug auf aktuelle Reaktortypen und insbesondere die Reaktivierung stillgelegter Kraftwerke hingegen gab es zwischen Union und SPD kein gemeinsames Verständnis, weshalb dieses Thema keine Beachtung im Koalitionsvertrag gefunden hat.
Wie Sie schon erwähnt haben, konnten wir uns als SPD-Verhandlungsgruppe in dieser Frage gegenüber CDU/CSU durchsetzen. Es bleibt beim Atomausstieg.