(...) Wie in allen anderen Bundesländern mit Rauchverboten bezieht sich das Nichtraucherschutzgesetz in Berlin ausschließlich auf geschlossene Räume; auf der Außenterrasse kann der Gastwirt im Rahmen seines Hausrechts entscheiden, ob er das Rauchen zulässt oder nicht. Ich kann Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen, weil ich es auch nicht leiden kann, vollgequalmt zu werden! (...)
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Antwort 15.08.2016 von Annabelle Wolfsturm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Dilek Kalayci SPD
Antwort ausstehend von Uwe Junge parteilos
Antwort 02.03.2016 von Helga Lerch FDP
(...) B. einem Biergarten kann das ganz schön lästig sein, wenn am Nebentisch jemand Zigarre raucht und ich gerade esse. Die Freiheit des Anderen findet dort Einschränkung wo meine eigene Freiheit eingegrenzt wird. (...)
Antwort 11.03.2016 von Hedi Thelen CDU
(...) ich trete nicht für ein gesetzliches Rauchverbot unter freiem Himmel ein. Bei Veranstaltungen auch unter freiem Himmel darf der Hausherr im Rahmen seines Rechtes das Rauchen verbieten. (...)
Antwort 09.03.2016 von Marion Schneid CDU
(...) ich kann Ihr Anliegen verstehen. Ich selbst bin Nichtraucher und fühle mich manchmal auch durch Rauch belästigt. In vielen Fällen nimmt der Raucher auf Bitte auch zurück. (...)