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Auf die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften habe ich als Abgeordneter keinen unmittelbaren Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass der Abschluss für den TV-L nicht schlechter als für den TVöD ausfällt.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Wir achten darauf, dass die Besoldung/Bezahlung des bayerischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherren konkurrenzfähig bleibt
Eine Zulage kann eine Möglichkeit sein. Sie sollten konkret eine Petition dazu an den Niedersächsischen Landtag richten.

Da ich grundsätzlich für alles zu haben bin, was die fckafd und ihre Steigbügelhalter als Schandtat bezeichnen würden, kann ich mir das durchaus vorstellen.