Beim Thema Arbeitszeit hat sich seit Ihrer letzten Frage dazu im November 2023 kein neuer Stand ergeben.
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Die Arbeitszeitregelungen von Beamten fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Arbeitszeitaufzeichnung dient dem Arbeitsschutz, der auch Lehrerinnen und Lehrern zu gewähren ist. Die Auswirkungen der Entscheidung auf das Beamtenrecht sind durch die Innenressorts der Länder zu prüfen.
Die AZV ist Gegenstand einer fortlaufenden Prüfung und wurde seit der großen Novelle 2006 schon mehrfach angepasst, zuletzt mit der Verstetigung der Langzeitkonten
Angesichts einer angespannten Haushaltslage und Personalknappheit in vielen Bereichen des Öffentlichen Diensts halte ich eine Absenkung der Wochenarbeitszeit aber momentan nicht für umsetzbar.
Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.