Antwort 04.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor.
Derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor.
Derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor
Für mich gilt, dass es bei einer Änderung der Systematik – die verfassungsrechtlichen Hürden einmal ausgeklammert – die Behandlung für Anleger einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich werden muss.
Sollte hiervon künftig abgewichen werden, muss dies aus meiner Sicht gut begründet, systematisch folgerichtig und rechtssicher erfolgen.
Ich halte es grundsätzlich für sachgerecht, Gewinne aus Kryptowerten stärker wie andere Kapitalerträge zu behandeln.