Antwort 18.12.2023 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen.
Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen.
Wir bleiben in jedem Fall an dem Thema dran und werden gegenüber den Koalitionspartnern weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung wieder abschaffen.
Mit einer vollständigen Evaluierung ist aufgrund der zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern erst 2026 zu rechnen.
Sie haben vollkommen recht, dass dieser Paragraph und insbesondere die angesprochenen Sätze kontrovers diskutiert werden und bereits vom Bundesfinanzhof in den Fokus genommen wurden.