Wird die Union per Änderungsantrag die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einbringen?

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Fritz Güntzler
CDU
100 %
18 / 18 Fragen beantwortet
Frage von Chris M. •

Wird die Union per Änderungsantrag die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG wieder in das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einbringen?

Sehr geehrter Herr Güntzler ,

bekanntlich sind § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verfassungswidrig.

Bzgl. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste) hat der BFH in 2020 dem BVerfG ein Klageverfahren vorgelegt, wegen eines Verstosses gg. Art. 3 Abs 1 GG. Aus der Begründung ist ableitbar, dass Satz 5 und Satz 6 auch verfassungswidrig sind.
Die teils geäußerte Behauptung, Aktien und Termingeschäfte seien nicht vergleichbar, ist falsch.

BFM Lindner und BJM Buschmann haben im Frühjahr einen Entwurf des ZuFinG vorgelegt, mit dem o.g. 3 Sätze gestrichen werden sollen. Das Kanzleramt hat den Passus entfernt.

Werden Sie für die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zur Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG erstellen?

Es würde FDP und auch Grüne zwingen, Farbe zu bekennen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Ihr Antrag eine Mehrheit im Bundestag bekommt. Das wäre ein neuer großer Erfolg für die Union.

MfG

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG und der damit verbundenen Diskussionen um deren Verfassungsmäßigkeit. Sie haben vollkommen recht, dass dieser Paragraph und insbesondere die angesprochenen Sätze kontrovers diskutiert werden und bereits vom Bundesfinanzhof in den Fokus genommen wurden. 

 

Es ist bedauerlich, dass, obwohl der besagte Punkt im Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vermerkt war, er es letztlich nicht in den Regierungsentwurf des Gesetzes geschafft hat.

 

Zu Ihrer Frage: Ja, wir in der CDU/CSU-Fraktion sind uns der Bedeutung dieser Thematik bewusst. Daher planen wir, die Streichungen dieser Sätze in einen Änderungsantrag zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) aufzunehmen. Es ist unser Anliegen, hierbei für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen und gleichzeitig die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Bedenken ernst zu nehmen.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und Ihre klaren Worte zu diesem Thema und versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin für eine faire und gerechte Steuerpolitik einsetzen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fritz Güntzler

Was möchten Sie wissen von:
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Fritz Güntzler
CDU