Die von Ihnen angesprochene Frage der sozialen Gerechtigkeit nehme ich ernst. Aus meiner Sicht müssen finanzielle Stabilisierung und strukturelle Weiterentwicklungen Hand in Hand gehen. Mein Ziel bleibt, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verschlechtern oder einzelne Versorgungsbereiche unverhältnismäßig zu belasten. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der psychotherapeutischen Praxis fließen deshalb auch weiterhin in die parlamentarischen Beratungen ein.
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Die im Gesetzentwurf geplanten und aktuell diskutierten Maßnahmen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität unseres Gesundheitswesens im Interesse einer guten Versorgung aufrechtzuerhalten.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Ich bin sowohl mit Praxen aus dem Kreis Pinneberg als auch mit meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen im Austausch