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Wir wollen die Bürger wieder in Arbeit bringen, und zwar in den regulären Arbeitsmarkt. Und nach Möglichkeit so gut bezahlt, dass für den Familienunterhalt keine aufstockenden Sozialleistungen benötigt werden.
Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bekommt, hat Mitwirkungspflichten. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Viele Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, beziehen übrigens kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die dort gezahlten Regelsätze liegen unterhalb derjenigen des Bürgergeldes.