(...) das Kulturgutschutzgesetz ist mittlerweile verabschiedet. Es stellt ein gutes Gesetz dar, welches den Ausgleich zwischen den einzelnen Interessen herstellt. (...)
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(...) Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen des Vorwurfs der Einschleusung von Flüchtlingen halte ich für Quatsch. Erstens hat die Bundesregierung im Interesse der Flüchtlinge und solidarisch mit besonders belasteten Staaten wie Ungarn gehandelt. (...)
(...) Integration. Integration ist nicht gleichbedeutend mit Einbürgerung. Bei Einbürgerung geht es darum, dass die Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um deutscher Staatsbürger zu werden. (...)
(...) 4 des Aufenthaltsgesetzes regelt ausdrücklich, dass Asylsuchende nicht zurückgewiesen werden dürfen (!), soweit dies aus dem Asylverfahrensgesetz hervorgeht. (...) Übrigens: Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt, dass Flüchtlinge nicht wegen ihrer - notwendigerweise (denn sie erhalten kein Visum) - unerlaubten Einreise bestraft werden dürfen. (...)
(...) Schlüssig erscheint mir hierzu, was Herr Professor Daniel Thym, Professor für Europarecht in Konstanz, im Spiegel (Heft 7/2016) ausgeführt hat: „Die Unterstellung, dass die Bundesregierung hier rechtswidrig gehandelt habe, halte ich für eine Legende.“ Richtig ist, dass die rechtliche Beurteilung angesichts des Zusammenspiels von deutschem Asylrecht und europäischen Regelungen komplex ist und zurecht davon auszugehen ist, dass deutsches Recht von europäischem Recht an vielen Stellen überlagert wird. Hierzu hat sich Professor Thym beispielsweise in vorgenanntem Interview wie folgt geäußert: „Auch in anderen Fällen dürften deutsche Grenzbeamte die Asylsuchenden nach der Logik des Dublin-Systems nicht einfach abweisen.“ Gleichzeitig, und auch darauf weist Professor Thym hin, „darf ein Mitgliedstaat von EU-Vorschriften abweichen, wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Man wird unter Verweis darauf die Grenze für Flüchtlinge nicht völlig dichtmachen können. (...)
(...) Trotzdem können Bedenken nicht grundsätzlich ausgeräumt werden. Die anlasslose Speicherpflicht scheint unverhältnismäßig. Sie schränkt alle Menschen in ihren Grundrechten ein und stellt sie unter Generalverdacht. (...)