Frage an Lars Castellucci bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Lars Castellucci
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Frage von Alfons W. •

Frage an Lars Castellucci von Alfons W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr.Castellucci

im Zusammenhang mit der Asyl Debatte kommt bei Diskussionen im Bekanntenkreis immer der Vorwurf: "die Anordnung ist nicht legal". Wenn das so, ist frag ich mich warum nachfolgende Behörden die Anordnung oder Anweisung befolgt haben. Ich habe in den Nachrichten jedenfalls nichts von Widerstand gehört.
Nun meine Frage: gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Anordnung( Die Entscheidung, Flüchtlinge aus Ungarn unkontrolliert und unregistriert ins Land zu lassen) ? http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-09/frank-walter-steinmeier-osteuropa-fluechtlinge-quoten

Weitere Anmerkungen:
Ist es in Ordnung das die Politik und die Medien jeden verdammen der eine " ja aber " Meinung hat ( man traut sich nicht was zusagen oder dazu sage ich nichts)?
Haben Sie keine Bedenken das der Ruf nach einer starken Person laut wird.
Einen lesenswerten Artikel habe ich auf der offiziellen Seite das BaMF gefunden
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html

Wieso wird Asyl und mit Einbürgerung ( Integration) gleichgesetzt?
Was meinen Sie zu der Strafanzeige aus Hessen? HR info:
Flüchtlingskrise Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière: "Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern"
http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?jmpage=1&rubrik=54163&key=standard_document_57324838#titel2

MfG
A. Westhues

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Sehr geehrter Herr Westhues,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zunächst zu Ihrer Frage nach den Grenzkontrollen. Der Artikel 20 des Schengener-Grenzkodex (EG-Verordnung Nr. 562/2006) sieht vor, dass die Binnengrenzen, also auch die Grenze zwischen Deutschland und Ungarn, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden dürfen. Auf dieser Grundlage handelte die Bundesregierung. Insofern ist das Verfahren selbstverständlich legal, auch der von Ihnen eingefügte Artikel behauptet nichts anderes. Die Entscheidung wird politisch kontrovers diskutiert, dies hat aber nichts mit der Legalität zu tun.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass wir möglichst bald eine solidarische Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union vereinbaren. Alle EU-Staaten müssen ihrer Pflicht nachkommen, Flüchtlinge zu registrieren. Und alle EU-Staaten müssen einen angemessen Beitrag zur Aufnahme der Flüchtlinge leisten. Da gibt es noch viel zu tun.

Zu Ihrer zweiten Frage: Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz gewährleistet. Aber zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass man sich gegen eine geäußerte Meinung wenden darf. Ich muss also Meinungsäußerungen, die ich für falsch halte, nicht unwidersprochen stehen lassen. Ich sehe nicht, dass Politiker im Bundestag vertretener Parteien oder populäre Medien Meinungen „verdammen“ würden.

Den Ruf einer Minderheit nach „einem starken Mann“ vernehme ich sehr wohl. Deshalb setze ich mich auch für vorbeugende Maßnahmen gegen Rechtsextremismus ein.

Zu Ihrer dritten Frage: Leider schreiben Sie nicht, wer Asyl mit Integration oder gar Einbürgerung gleichsetzt. Für mich sind das unterschiedliche Stufen guten Zusammenlebens. Sie können aufeinander aufbauen, es besteht aber keine Zwangsläufigkeit. Die Erfahrung zeigt, dass der Beitrag von Zuwanderern langfristig umso größer ist, je eher sie die Möglichkeit hatten, sich gesellschaftlich einzubringen. Als Bekenntnis zur aufnehmenden Gesellschaft kann am Ende auch die Einbürgerung stehen.

Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen des Vorwurfs der Einschleusung von Flüchtlingen halte ich für Quatsch. Erstens hat die Bundesregierung im Interesse der Flüchtlinge und solidarisch mit besonders belasteten Staaten wie Ungarn gehandelt. Zweitens verfolgt sie keine finanziellen Interessen mit der Aufnahme von Flüchtlingen. Drittens hat die Bundesregierung nicht den Grenzübertritt von Personen an den Außengrenzen der EU unterstützt, sondern lediglich ein Überschreiten der Binnengrenzen öffentlich gutgeheißen.

Mit freundlichem Gruß

Lars Castellucci

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