(...) Der arbeitsfreie Sonntag ist durch das Grundgesetz geschützt. Nach der Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes durch die schwarz-gelbe Landesregierung erleben wir nicht nur in Leer eine regelrechte Invasion von Mitternachtsshoppings und verkaufsoffenen Sonntagen. (...)
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(...) Wie Sie schon in ihrer Einleitung der Fragestellung selber erwähnten, ist das Grundgesetz als höchstes Rechtsgut unseres Landes, ebenso wie die höchste Instanz unserer Rechtssprechung recht klar in ihrer Aussage, die dem Schutz von Sonn-Feiertagen hohe Priorität zuspricht. Meines Erachtens nach ist das Ladenschlussgesetz in Niedersachsen, wie viele andere Gesetze auch in keiner Weise damit in Einklang zu sehen. Bedauerlicher Weise ist es aber mittlerweile fast die Regel, dass bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppen, die auf Grund finanzieller Mittel die Möglichkeit haben juristische Grauzonen zu erwirken und diese über bezahlte Medienpräsenz zu unterstützen, sich Freiräume gegen gesamtgesellschaftliche Interessen schaffen. (...)

(...) Das Landenöffnungsgesetz in Niedersachsen entspricht weitestgehend dem neuen Landenöffnungsgesetz, dass SPD und Grüne in NRW gerade beschlossen haben. Über die Struktur scheint also ein breiter politischer Konsens zu bestehen. (...)
(...) Und die Eltern, die im Verkauf arbeiten, haben in der Woche die eine oder andere Stunde Zeit für die Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebenen „U-Untersuchungen“ können Eltern zum Beispiel nur an Wochentagen wahrnehmen. (...)