Antwort 27.06.2024 von Rolf Mützenich SPD
Allgemeine staatliche finanzielle Leistungen für Familien als Ausdruck der Familienpolitik wie beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht an den Status „Beamter“, „Arbeitnehmer“ und „Selbstständiger“ geknüpft.