(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
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(...) Wir wollen, dass der Eigenanteil gedeckelt wird, also nicht weiter steigen kann. Mögliche Zusatzkosten soll stattdessen die Pflegeversicherung tragen. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. (...)
(...) - bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf bspw Beschäftigungsverhältnisse die sich mit der Erziehung von Kindern oder der Betreuung von pflegenden Angehörigen vereinbaren lässt (...)
(...) Erst einmal eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Sächsinnen und Sachsen. Dazu bedarf es einer besseren Bezahlung, gerade im Erzgebirgskreis. (...)
(...) Nach ihrer persönlichen Überzeugung hätte es einer breiteren, politischen und gesellschaftlichen Diskussion bedurft. Dies ist eine persönliche Meinung und wir bitten, diese zu respektieren. (...)