Antwort 12.06.2025 von Alexander Jordan CDU
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.

Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Auch ich bin davon überzeugt, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt und die Radikalisierung in den letzten Jahren zugenommen hat.
Ich bin weiterhin gegen ein Verbotsverfahren, da es vermutlich erfolglos wäre und das die AFD nur stärken würde.