Antwort 21.10.2025 von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Eine anlasslose Chatkontrolle ist dafür aber nicht erforderlich.
Als Linke bin ich gegen die Chatkontrolle und werde mich in meiner Funktion als Abgeordnete des Europaparlaments und Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten,Justiz und Inneres (LIBE) auch vehement dagegen einsetzen