Chatkontrolle: Schwerwiegender Eingriff in Privatsphäre und personenbezogene Daten (EU-Grundrechtecharta und Grundgesetz): Anlasslos und umfasst den Inhalt der Nachrichten. Was ist Ihre Position dazu?
Sehr geehrter Herr A.,
zum Thema "Chatkontrolle" wird in der EU über einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen beraten, um wirksamer gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgehen zu können. Die Opfer besser zu schützen, die Täter konsequenter zu verfolgen und illegales Material schneller zu entfernen, halte ich für richtig und notwendig.
Eine anlasslose Chatkontrolle ist dafür aber nicht erforderlich. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Ministerrat dafür eingesetzt, Internet-Dienste nicht zu einer Kontrolle privater Chats zu verpflichten. Zwischenzeitlich hat sich der Ministerrat auf eine nur freiwillige Kontrolle digitaler Kommunikation verständigt.
Auf dieser Grundlage finden nun die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament statt. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingt, den Kinderschutz zu verbessern und gleichzeitig die Grundrechte der Internetnutzer zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
