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Antwort ausstehend von Thomas Silberhorn CSU
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Antwort 27.06.2026 von Thomas Silberhorn CSU

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden. 

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Antwort 10.04.2026 von Thomas Silberhorn CSU

Die Mittel aus dem Sondervermögen dürfen nur für zusätzliche Investitionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden.