Sehr geehrter Herr Silberhorn, wie erklären Sie die beschlossene Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie?
Mit hälftigem Kassensitz darf ich ab Januar 2026 als Psychotherapeutin nur noch 18 Patienten pro Woche behandeln, obwohl ich Kapazitäten für 30 hätte. Ambulante Psychotherapie hilft nachweislich, immenses Leid für die Betroffenen zu lindern und enorme Folgekosten bei zu später Behandlung durch Klinikaufenthalte oder Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich Zeit für eine Antwort nehmen und sich für die Belange psychisch Kranker mehr einsetzen.
Sehr geehrte Frau H.,
die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben, soll die Defizite der GKV begrenzen, die von 15 Mrd. Euro in 2027 bis 40 Mrd. Euro in 2030 geschätzt werden. Ziel ist es, die Beitragssätze der Versicherten stabil zu halten.
Dazu wird in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt, die künftig nicht stärker steigen darf als die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Das bisherige Finanzvolumen für die psychotherapeutische Versorgung bleibt dabei erhalten und soll entsprechend dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität perspektivisch erhöht werden.
Abgeschafft werden extrabudgetäre Vergütungen, deren Steuerungswirkung nach den Feststellungen der Finanzkommission Gesundheit nicht nachgewiesen werden konnte. Das trifft etwa auf die Zuschläge zur Kurzzeittherapie zu, die eingeführt wurden, um die Krankenkassen bei Langzeittherapien zu entlasten, was aber nicht eingetreten ist. Zugleich sind begleitende Versorgungsanalysen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen, um mögliche Auswirkungen auf die Versorgungsqualität frühzeitig zu erkennen und Anpassungen zu ermöglichen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde diese Neuregelung durch einen Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ergänzt. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, nach der Sommerpause weitere Maßnahmen zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung zu ergreifen. Im Einzelnen sollen begonnene Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgeführt werden können und eine extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Versicherten eingeführt werden. Außerdem soll der Gemeinsame Bundesausschuss die Voraussetzungen zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde klären.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
