Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.04.2026 von Nadine Heselhaus SPD
Antwort 04.05.2026 von Franziska Hoppermann CDU
Um das Haus „entriestern“ zu können (also den Riester-Status zu verlieren), müsste das Wohnförderkonto aufgelöst werden, was jedoch nur möglich ist, wenn das gesamte Riester-System rund um die Immobilie abgewickelt wird.
Antwort 26.03.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr. M.
Antwort 30.03.2026 von Annika Klose SPD
Auch politisch halte ich die bestehenden Regelungen sinnvoll, da die Eheschließung ein Bekenntnis zur gegenseitigen Verantwortungsübernahme darstellt.
Antwort 13.04.2026 von Bernd Rützel SPD
Der Rentenanspruch ist beim Versorgungsausgleich auf die andere Person übergegangen.
Wie sieht die Wechselmöglichkeit von Riester zu dem von Ihnen vorgestellten Vorsorgedepot genau aus?
Antwort 08.07.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD
Grundsätzlich können bestehende Riester-Verträge weiter bestehen bleiben oder umgewandelt werden. Der Wechsel in das neue Vorsorgedepot soll freiwillig möglich sein und der Anbieterwechsel ist erleichtert worden.