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Wird es möglich sein, den Betrag des fiktiven Wohnförderkontos aus der alten Riesterrente in das neue Altersvorsorgedepotdepot einzuzahlen? Wäre das Konto damit aufgelöst und das Haus "entriestert"?

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Nadine Heselhaus
SPD
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Frage von Holger B. •

Wird es möglich sein, den Betrag des fiktiven Wohnförderkontos aus der alten Riesterrente in das neue Altersvorsorgedepotdepot einzuzahlen? Wäre das Konto damit aufgelöst und das Haus "entriestert"?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.

das Wohnförderkonto ist ein separates steuerliches Konstrukt, das bei Rentenbeginn besteuert wird. Es dokumentiert kein eigenes Guthaben, sondern die entnommenen Beträge, die bei späterer Rentenbesteuerung berücksichtigt werden. 

Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern. Alternativ ist es auch möglich, die bestehende Schuld über fünf Jahre hinweg zu versteuern.

Wenn man möchte, kann man zwischenzeitlich mit Zahlungen auf das Konto den später zu versteuernden Betrag mindern.

Um von der Förderung der neuen Altersvorsorge zu profitieren, wird ab 2027 ein neues Altersvorsorgeprodukt gebraucht. Bis dahin wird es eine Positivliste geben, die abschließend aufzählt, welche Produkte für ein Altersvorsorgedepot zulässig sind. Um Bürgerinnen und Bürgern die Auswahl zu erleichtern, wird es mindestens ein Standardprodukt geben, das gute Konditionen aufweist.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Heselhaus

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