Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
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Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.02.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir planen nicht einzelne Staatsangehörigkeiten von der Mehrstaatigkeit auszuschließen.
Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir rechnen damit, dass die Änderungen 2023 im zweiten Quartal umgesetzt werden können.
Antwort 26.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Antwort 01.11.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Antwort 21.10.2022 von Reem Alabali Radovan SPD
Frau Alabali-Radovan setzt sich dafür ein, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zügig voran kommt. Zielsetzung hierfür ist 2023.