Antwort 20.07.2026 von Bettina Hagedorn SPD
Mir ist der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein großes Anliegen – aber eine anlasslose Kommunikationsüberwachung muss im Regelfall in einem Rechtsstaat tabu sein
Mir ist der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein großes Anliegen – aber eine anlasslose Kommunikationsüberwachung muss im Regelfall in einem Rechtsstaat tabu sein
Kein Bundestagsbeschluss nötig: Bundesregierung und CDU/CSU lehnen verpflichtende Detection Orders bereits klar ab, Review-Klausel ist rein deklaratorisch.
Kinderschutz und der Schutz vertraulicher Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Regelung, die eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten vorsieht, würde ich nicht unterstützen.
