Die S&D-Fraktion stimmte am 9.7. mehrheitlich für die Verlängerung der Chatkontrolle. Wie steht die SPD-Bundestagsfraktion dazu — und bleibt die Regierung im Trilog bei ihrem Nein zu Detection Orders?
Das EU-Parlament hatte eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle am 26.3.2026 mit 311 zu 228 Stimmen abgelehnt; die Regelung lief am 4.4. aus. Am 9.7. wurde sie über ein Dringlichkeitsverfahren bis 2028 verlängert — die Berichterstatterin des Parlaments sprach von einem „unlauteren Manöver", die S&D-Fraktion stimmte mehrheitlich dafür. Der Trilog zur CSA-Verordnung geht im September weiter. Nach Art. 23 Abs. 3 GG kann der Bundestag die Bundesregierung im Rat binden.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Positionierung der Bundesregierung zur sog. Detection Order – auch bekannt als „Chatkontrolle“.
Fakt ist: Seit vier Jahren wird auf europäischer Ebene über das Vorhaben der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Der ursprüngliche Entwurf sieht vor, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, Kommunikationsinhalte – auch verschlüsselter Kommunikation – auf Darstellung sexualisierter Gewalt an Kindern zu überprüfen, bei Verdacht zu melden und entsprechende Inhalte zu entfernen. Dennoch ist es so, dass der vorliegende Entwurf der dänischen EU-Ratspräsidentschaft derzeit daran festhält, anlasslose Scans von privaten Kommunikationsinhalten zu ermöglichen und eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufzubrechen. Es handelt sich bisher NUR um einen ersten Entwurf.
Wie Sie richtig festgestellt haben, geht das Trilog-Verfahren erst im September weiter, wobei der Deutsche Bundestag – also auch ich persönlich – nicht direkt eingebunden ist, denn dazu kommen ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments zusammen und versuchen, eine vorläufige Einigung zu einem Gesetzesvorschlag zu erzielen, die anschließend in einem förmlichen Verfahren angenommen werden kann.
Als Bundestagsabgeordnete für Ostholstein war ich 24 Jahre lang Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Dort gehörte unter anderem der EU-Haushalt zu meinem Zuständigkeitsbereich, der ebenfalls im Trilog-Verfahren und nicht auf der bundespolitischen Ebene verhandelt wird. Lediglich als zuständige Staatssekretärin von 2018 bis 2021 habe ich diese Verhandlungen für Deutschland in Brüssel für den damaligen Finanzminister Olaf Scholz geführt.
Federführend für den von Ihnen angesprochenen Trilog ab September ist für Deutschland das Bundesministerium des Innern unter CSU-Innenminister Dobrindt, der im Innenausschuss im Deutschen Bundestages dazu berichten wird. Da die Regelungen sensible Daten und die Überwachung von Kommunikationsdiensten betreffen, wird sich das Innenministerium in dieser Sache eng inhaltlich mit der SPD-Justizministerin Stefanie Hubig abstimmen, die für die rechtliche Bewertung und Einordnung innerhalb der Bundesregierung der Verordnung zuständig ist.
Allgemein unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion das Anliegen, Missbrauchsdarstellungen wirksam zu bekämpfen – ABER eine klare Rechtsgrundlage und ein koordiniertes europäisches Vorgehen sind dafür unabdingbar. Besonders sensibel ist der Teil des Vorschlags, der sich nicht nur auf öffentliche Plattformen, sondern auch auf private digitale Kommunikation bezieht – etwa Messenger oder E-Mail. Der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikationsinhalte ist ein hohes Gut. Mir ist der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein großes Anliegen – aber eine anlasslose Kommunikationsüberwachung muss im Regelfall in einem Rechtsstaat tabu sein.
Sehr geehrter Herr H., ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und meine Haltung zeigen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
