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Sind Sie für die Beschränkungen in der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes?

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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Franziska H. •

Sind Sie für die Beschränkungen in der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes?

Aus den Erfahrungen und Offenlegungen der letzen Jahre, die durch dieses Gesetz möglich waren, appelliere ich an Sie, dem nicht zuzustimmen. Ein Parlament muss transparent und im Sinne der Bürger agieren. Mit den geplanten Änderungen wäre Tür und Tor offen für unlautere Arbeit im Parlament und den unkontrollierten Einfluss von Lobbyisten.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), zu dem im Koalitionsvertrag vom April 2025 steht (Zitat): „Wir wollen den Bundestag zu einem moderneren Gesetzgebungsorgan weiterentwickeln. Der Bundestag muss die Regierung und die Verwaltung effektiv kontrollieren können. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“ (Seite 59 im KOA-Vertrag; Zeile 1893- 1896). Basierend auf dieser Zielvereinbarung hat sich der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 darauf verständigt, dass genau dieses Vorhaben der Koalition jetzt umgesetzt werden soll. Klar ist: Federführend für die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes ist der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, aber natürlich liegt dieser Gesetzentwurf noch gar nicht vor! Insofern bin ich überrascht von Ihnen folgende Beurteilung zu lesen, für die es noch gar keine Grundlage geben kann: „Mit den geplanten Änderungen wäre Tür und Tor offen für unlautere Arbeit im Parlament und den unkontrollierten Einfluss von Lobbyisten.“ Entschuldigen Sie meine Beurteilung: DAS ist eine faktenfreie Unterstellung.

Fakt ist, dass es das IFG seit 2006 als Gesetz gibt und dass es in der ersten Großen Koalition auf maßgebliche Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingeführt worden ist. Selbstverständlich wollen wir als Sozialdemokraten auch weiterhin, dass das Parlament transparent und im Sinne der Bürger agiert. Insofern hilft Ihnen für mehr Vertrauen eventuell die öffentliche Äußerung der SPD-Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Stefanie Hubig am 8. Juli 2026. In der Regierungsbefragung wurde die Justizministerin von dem Abgeordneten Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum IFG gefragt und sie antworte hierzu wie folgt: (Zitat Plenarprotokoll des Bundestages): „Herr Abgeordneter, das IFG ist eine Errungenschaft, für die sich meine Partei, die SPD-Fraktion immer eingesetzt hat. Insofern ist es für mich ganz klar, dass die Exekutive, dass die Regierung natürlich Transparenz herstellen muss, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über ihr Tun schuldig ist. Deshalb ist es völlig klar, dass es das IFG weitergeben wird und dass wir bei Veränderungen am IFG darauf achten, dass der Grundkonsens, den wir – auch innerhalb der Regierung – darüber haben, wofür das IFG steht, beibehalten wird. Wir haben auch im Koalitionsvertrag die Vereinbarung, dass wir das IFG reformieren wollen – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, zugunsten einer besseren Schlagkraft, sage ich jetzt mal. Herr Abgeordneter, nochmals: Ich habe gesagt, wie ich dazu stehe, wie wir auch innerhalb der Bundesregierung dazu stehen. Wir werden sehen: Es wird sicherlich ein Gesetzentwurf vom zuständigen Ressortminister vorgelegt werden. Wir werden uns den angucken. Sie können sicher sein, dass die Garantie, dass die Regierung transparent über ihr Tun Rechenschaft ablegt, weiterhin vorhanden sein wird.“ In der Mediathek des Bundestages (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-regierungsbefragung-1154632 ) können Sie sich die Regierungsbefragung nochmals anschauen. 

Fakt ist, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, der in der folgenden Ressortabstimmung insbesondere von der Justizministerin geprüft und mit Änderungen versehen werden kann. Erst danach folgt ein Kabinettsbeschluss über den innerhalb der Regierung geeinten Gesetzentwurf und erst in den Wochen darauf (nicht vor September 2026) wird der Gesetzesentwurf im Parlament in 1. Lesung diskutiert und dem Innenausschuss zur Beratung weitergeleitet, der in der Regel dann eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung durchführt, die man auf Phönix oder in der Mediathek des Bundestages mitverfolgen kann. Erst danach berät der Innenausschuss mögliche Änderungen an dem Gesetzentwurf, der dann in dieser geänderten Fassung in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen wird – das könnte leicht bis November 2026 dauern. In dieser Phase im Herbst können Sie sich gerne wieder an mich wenden, wenn Sie z.B. an den Gutachten der Sachverständigen interessiert sind.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Klar ist: Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz. Dennoch ist es sehr sinnvoll, ein 20 Jahre altes Gesetz daraufhin zu überprüfen und zu überarbeiten, wenn sich die Rahmenbedingungen für ein solches Gesetz massiv verändert haben. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten immer noch händisch schwärzt. 

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob der Schutzbedarf staatlicher Einrichtungen, Institutionen und kritischer Infrastruktur sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen angesichts einer hybriden Bedrohungslage, da sich hier möglicherweise heute veränderte Einschätzungen ergeben müssen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Insofern sind Änderungen nach 20 Jahren an einem veralteten Gesetz in einer drastisch veränderten Welt normal und angemessen und bieten keinerlei Grund für Unterstellungen, Hysterie oder Verschwörungstheorien.

Selbstverständlich soll es nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen – dafür wird sich die SPD-Fraktion definitiv mit ganzer Kraft einsetzen. 

Sehr geehrte Frau H., ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Gerne können Sie sich im Herbst nochmals bei mir melden, wenn ich Ihnen z.B. Unterlagen der Sachverständigen Anhörung oder Plenarprotokolle zukommen lassen soll. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 Bettina Hagedorn                                                                 

 

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