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Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu , ja oder Nein ?

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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Marina P. •

Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu , ja oder Nein ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Frage zur automatischen Kopplung des Rentenalters als ein Teil des im Bundestag – vermutlich ab September - insgesamt zu beratenden „Rentenpaketes“. Allerdings gibt es für dieses Gesetzespaket noch gar keine Entwürfe der Bundesregierung, auf deren Grundlage Sie oder ich Ihre gestellte Frage beantworten könnten. 

Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2026 eine Rentenkommission eingesetzt, die von ihren anfangs 66 Reformvorschlägen am 23. Juni 2026 der Bundesregierung 33 Reformvorschläge als Empfehlung übergeben hat, die einstimmig von der Kommission unterstützt wurden. Ziel der Reformvorschläge ist eine generationenübergreifende und zukunftssichere Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Die Rentenkommission hat ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, das angesichts der demografischen Herausforderungen die Alterssicherung in Deutschland sowohl für die jetzige ältere wie auch für die jüngere Generation für die Zukunft verlässlich absichert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind unbedingt als Gesamtpaket zu verstehen. Bemerkenswert ist, dass das Votum der Rentenkommission einstimmig war, obwohl die 13 Mitglieder aus sehr verschiedenen fachlichen Hintergründen mit stark unterschiedlichen Sichtweisen stammten: dazu zählten acht wissenschaftliche Mitglieder, die jeweils hälftig von den Regierungs-Fraktionen vorgeschlagen waren und sowohl aus dem Arbeitgeber-, dem Arbeitnehmer“lager“, dem Caritasverbund und den Gewerkschaftern stammten. In der Kommission arbeiteten neben den beiden Vorsitzenden drei Stellvertreter*innen aus den Reihen des Deutschen Bundestages von jeweils einer der drei Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die alle drei gezielt der Generation der knapp 30-Jährigen angehörten. Außerdem stand mit Gundula Roßbach die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund)) als beratendes Mitglied der Kommission zur Seite. Die 13 Mitglieder der Rentenkommission waren ehrenamtlich und frei von Weisungen tätig. In insgesamt 19 Sitzungen, über 150 Stunden Sitzungszeit, unzähligen Anhörungen und Fachgesprächen wurde die Kommission durch eine Geschäftsstelle im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. 

Ein Vorschlag der 33 Reformvorschläge ist es, das Renteneintrittsalter nach Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 an den weiteren Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln. Zur Erinnerung: Während in den 60er Jahren die Menschen noch ca. 9 Jahre durchschnittlich Rente beziehen konnten, sind es heute durchschnittlich über 20 Jahre, weil die Lebenserwartung erfreulicherweise so gestiegen ist. Insofern soll nach diesem Vorschlag die künftig zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufgeteilt werden, was konkret bei der aktuell erwarteten Entwicklung der Lebenserwartung bedeuten würde, dass die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen würde. Zur Erinnerung: 2031 wird das erste Mal eine Rentnergeneration erst mit 67 Jahren in Rente gehen können, obwohl wir die „Rente mit 67“ 2006 eingeführt haben. Man sieht: gesetzliche Änderungen an unseren sozialen Sicherungssystemen wirken immer nur mit sehr langen Übergangszeiten. 

Was heißt das konkret? 2042 wird die neue Rentnergeneration mit 67,5 Jahren in Rente gehen können und 2052 mit 68 Jahren. Die Regelaltersgrenze mit 70 würde danach erst im Jahr 2092 erreicht. Ich denke, das würden sogar meine drei Söhne fair finden, die heute zwischen 42 und 47 Jahren alt sind, wenn sie denn durch dieses Reformpaket die Perspektive gewinnen, in der Zukunft überhaupt eine faire Rente erhalten zu können, denn diese Regelung greift ja NUR, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt und die Menschen also länger gesund leben. 

Zum Verfahren: Der Koalitionsausschuss hat sich am 2. Juli auf die Rentenreform verständigt. Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wird nach der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorlegen, der in der folgenden Ressortabstimmung mit Änderungen versehen werden kann. Erst danach folgt ein Kabinettsbeschluss über den innerhalb der Regierung geeinten Gesetzentwurf und erst in den Wochen darauf (nicht vor September 2026) wird der Gesetzesentwurf im Parlament in 1. Lesung diskutiert und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Beratung weitergeleitet, der in der Regel dann eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung durchführt, die man auf Phönix oder in der Mediathek des Bundestages mitverfolgen kann. Erst danach berät der Ausschuss Arbeit und Soziales mögliche Änderungen an dem Gesetzentwurf, der dann in dieser geänderten Fassung in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen wird – das könnte leicht bis November 2026 dauern. 

Gleichzeitig ist die Rentenreform eng mit dem Bundeshaushalt 2027 verwoben. Angesichts begrenzter finanzieller Spielräume im Bundeshaushalt 2027 stellt sich daher auch die Frage nach der Generationengerechtigkeit: Junge Menschen haben ein berechtigtes Interesse daran, dass der Staat ausreichend Spielräume für Zukunftsinvestitionen behält. Die Rentenpolitik steht damit im Zentrum eines Spannungsfeldes zwischen sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und fiskalischer Verantwortung, dem wir im Herbst 2027 gerecht werden müssen. 

Sehr geehrte Frau P., ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Gerne können Sie sich im Herbst nochmals bei mir melden, wenn ich Ihnen z.B. Unterlagen der Sachverständigen Anhörung oder Plenarprotokolle zukommen lassen soll. 

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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