Antwort 25.08.2023 von Florian Herrmann CSU
Lassen sich diese Voraussetzungen nachweisen, das ist erforderlich, werde ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen.
Lassen sich diese Voraussetzungen nachweisen, das ist erforderlich, werde ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen.
Jede Jeck ist anders und jedes Bundesland braucht seine eigene Ansprache.
Sie würde sicher vom ungewissen Ausgang eines sich lange hinziehenden Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht profitieren.

AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.
Demokratie ist Wettbewerb der besten Ideen. Dass unsere politische Konkurrenz das Verbot unliebsamer Regierungskritiker anstrebt, ist zutiefst undemokratisch.