Antwort 06.07.2009 von Ursula Heinen-Esser CDU
(...) Die Norm könnte so ausgelegt werden, dass sie eine Vertragsbeendigung voraussetzt. Es müsste also notfalls durch eine zivilrechtliche Frage geklärt werden, dass der Vertrag beendet ist, bevor ein Anspruch auf Portierung der Rufnummer besteht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, § 46 Abs. (...)