(...) Das internationale Umfeld Deutschlands ist ungeachtet der politisch vorteilhaften Veränderungen der vergangenen Jahre nicht frei von militärischen und nicht-militärischen Risiken, die Sicherheit und Stabilität gefährden und bedrohen, darunter fallen der Internationale Terrorismus, die Weiterentwicklung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und regionale Konflikte. Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik ist es, die Sicherheit und den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Sie nutzt dazu die bestehenden globalen und regionalen Sicherheitsinstitutionen. (...)
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(...) Damit ist sie die erste Landespolizei, die wieder zur traditionellen Polizeifarbe Blau zurückgekehrt ist. Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau verbirgt sich der europäische Gedanke, Polizisten innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen und damit allen europäischen Bürgern die Wiedererkennung zu erleichtern. Da das Blau der Uniformen eher tief dunkelblau ist, erscheint es von weitem wie schwarz. (...)
(...) Diese Entscheidung war ein Fehler, den wir von der CSU korrigieren wollen. Wir wollen die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale, denn die Ausgangssituation ist heute eine andere und wir haben auch wie eingangs erwähnt die Haushaltskonsolidierung schon ein Riesenstück vorangebracht. Abwarten bis zum Bundesverfassungsgerichtsurteil erscheint mir als der falsche Weg, der den Betroffenen überdies nicht weiterhilft. (...)
(...) Sinnvoller als ein Verbot ist eine vernünftige Medienerziehung durch Lehrer und vor allem Eltern, vor allem Eltern sollten wissen, womit sich ihre Kinder nach der Schule beschäftigen und was sie auf den Computern spielen. Dazu gehört neben den Inhalten auch die Dauer von Fernsehen und Computerspielen bzw. (...)
(...) Der Begriff "Bundestrojaner" wurde von interessierten Kreisen in die Diskussion eingeführt, um fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine Ermittlungssoftware handeln würde, welche unspezifisch gegen eine Vielzahl von Personen eingesetzt oder sich gar unkontrolliert verbreiten würde. Derartiges ist keineswegs beabsichtigt. Die Ermittlungssoftware wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (...)
(...) Sobald der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen und dann dem Parlament zugeleitet wird, sollte dieser nach meiner Überzeugung bezüglich des Themas Videoüberwachung textlich präzisiert werden, soweit die Wohnungen unverdächtiger Personen betroffen sind. Die Formulierung, dass diese dann möglich sein soll, wenn eine Überwachung der Wohnung einer verdächtigen Person "allein" nicht ausreicht, erscheint mir zu weitgehend, die Überwachung der Wohnung einer unverdächtigen Person kann aus meiner Sicht allenfalls dann möglich sein, wenn dies zur Gefahrenabwehr "zwingend notwendig" ist. (...)