Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Antwort 10.12.2024 von Leni Breymaier SPD
Wir hatten die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag der Ampel verabredet. Leider wollte die FDP sehr früh das Vorhaben nicht umsetzen. Persönlich glaube ich nicht, dass wir es bis zur Neuwahl noch schaffen. Ich will Ihnen hier nichts vormachen.
Antwort 09.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, damit möglichst viele Väter oder Angehörige, davon profitieren können. Leider hat die FDP den Vorschlag für die Familienstartzeit aus – für uns – nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos