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vielen Dank für Ihre Frage vom 5. November 2024. Meine Aussage vom 22. Februar 2024 ist unverändert gültig, denn diese bezog sich auf den Rundfunkbeitrag, welcher bereits die Kosten für die HD-Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deckt. Aber auch seitens der Kabelnetzbetreiber entstehen in der Regel keine Zusatzkosten.
Zur Wahrheit gehört aber dazu, dass unsere Medienlandschaft und das Nutzungsverhalten sich gewandelt haben, daher muss sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk verändern, um auch in Zukunft diese Funktion erfüllen zu können.
Wir fordern die Abschaffung der Rundfunkbeiträge
Er müsste nach meinem Dafürhalten deutlich beschränkt und wieder auf seine Aufgaben konzentriert werden.