Antwort 21.05.2025 von Thomas Bareiß CDU
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Dem Bundesverkehrsministerium liegt bisher keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde.
In den Anlagen finden Sie die Zahlen, die Sie interessieren
Nach meinem Verständnis würde die Straßenverkehrs-Ordnung seit ihrer letzten Änderung hier eine Tempo-30-Strecke erlauben.