Deutschland ist Teil des EU-Binnenmarktes und muss den freien Warenverkehr sicherstellen. Das bedeutet, dass Produkten unabhängig von ihrem Herkunftsland auf dem Markt gleiche Chancen eingeräumt werden müssen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 20.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 20.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich persönlich kann einer sog. Zuckersteuer einiges abgewinnen, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Finanzen
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort ausstehend von Dirk Slawinsky SPD
Antwort 19.09.2024 von Jutta Paulus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie Sie richtig feststellen, legt die EU einen Referenzwert für Zucker von 90 Gramm pro Tag als Teil ihrer allgemeinen Ernährungsrichtlinien fest.
Antwort 15.09.2025 von Tiemo Wölken SPD
Aktuell unterscheidet die EU bei der Berechnung des RI nicht zwischen freiem und intrinsischem Zucker, was den Wert von 90 g vergleichsweise hoch erscheinen lässt. Im Gegensatz dazu basieren die Empfehlungen aus Ländern wie den USA oder dem Vereinigten Königreich auf der Aufnahme von freiem Zucker.