Während die anderen Anträge vor allem die Selbstbestimmung der Sterbewilligen in den Mittelpunkt stellen, nimmt der Antrag, den auch ich unterstütze, auch in den Blick, dass der Sterbewunsch in vielen Fällen durch bessere palliative Versorgung hinfällig wird und außerdem einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung gegenüber schwer Erkrankten entgegengewirkt werden muss, dass ihr Suizid doch eine naheliegende Lösung sei.
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Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft, die Rechte jedes Einzelnen zu achten, auch wenn die Entscheidung schwer zu ertragen ist.
Mir ist dabei vor allem wichtig, dass durch die neue Regelung die Selbstbestimmung eines jeden Menschen geachtet und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird.
Eine Gruppe beabsichtigt erneut eine Regelung im Strafgesetzbuch. Zwei weitere Anträge wollen ein neues Sterbe- bzw.
Suizidhilfegesetz etablieren.
Sterbehilfe ist ein ethisch sehr persönliches und rechtlich auch sehr komplexes Thema. Daher habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der vorliegenden Gesetzentwürfe ich voraussichtlich unterstützen werde oder ob ich sogar noch Ergänzungen oder Veränderungen an einem der Entwürfe einfordern möchte.