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Frage von Christian M. • 07.06.2024
Was sind die Kriegsfolgelasten bei der Rentenversicherung?
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Den Begriff „Kriegsfolgelasten“ kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Einen Zusammenhang mit Kriegsereignissen gibt es jedoch bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten oder Leistungen, etwa bei Ersatzzeiten, Ghettorenten und Fremdrenten.

Portrait von Christian Dürr
Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr FDP

Sie haben ganz Recht: Die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt neben der Zahlung von Renten, für die zuvor in entsprechender Höhe Beiträge gezahlt worden sind, weitere Leistungen mit eher versicherungsfremdem Charakter, zum Beispiel zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Portrait von Stephan Thomae
Antwort 07.07.2024 von Stephan Thomae FDP

Integriert man Abgeordnete in die GRV, führt das natürlich dazu, dass mehr Personen in das System einzahlen.

Andreas Audretsch
Antwort 16.07.2024 von Andreas Audretsch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Einbeziehung aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht in der Debatte um Menschen, die zukünftig verbeamtet werden.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort 10.06.2024 von Dagmar Schmidt SPD

Hier ist die Einbeziehung in die Rentenversicherung einzig und allein eine Frage der Gerechtigkeit. Es muss erreicht werden, dass sich auch diese Gruppe solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligt.

Portrait von Markus Kurth
Antwort 09.04.2024 von Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.