Den Begriff „Kriegsfolgelasten“ kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Einen Zusammenhang mit Kriegsereignissen gibt es jedoch bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten oder Leistungen, etwa bei Ersatzzeiten, Ghettorenten und Fremdrenten.
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Sie haben ganz Recht: Die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt neben der Zahlung von Renten, für die zuvor in entsprechender Höhe Beiträge gezahlt worden sind, weitere Leistungen mit eher versicherungsfremdem Charakter, zum Beispiel zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Integriert man Abgeordnete in die GRV, führt das natürlich dazu, dass mehr Personen in das System einzahlen.
Die Einbeziehung aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht in der Debatte um Menschen, die zukünftig verbeamtet werden.
Hier ist die Einbeziehung in die Rentenversicherung einzig und allein eine Frage der Gerechtigkeit. Es muss erreicht werden, dass sich auch diese Gruppe solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligt.
Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.