Fakt ist, dass in der Corona-Zeit versucht wurde, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dass im Nachhinein diese Zahlungsflüsse noch einmal geprüft werden, wurde frühzeitig angekündigt.
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Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
Ich bin der Meinung, dass eine Aufarbeitung nötig ist, da viele Menschen in unserer Gesellschaft in der Corona-Pandemie teilweise unter den Maßnahmen sehr gelitten haben und wir dies bei einer nächsten Epidemie oder Pandemie vermeiden müssen. Wir brauchen langfristig eine gemeinsame Erinnerung an die Zeit.
richtig ist, dass ich eine Aufarbeitung des Pandemie-Geschehens befürworte. Das habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, auf die Sie sich beziehen
Im Jahr 2020 sank der Nominallohnindexes in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie um 0,7 Prozent. Dementsprechend sind im Jahr 2021 auch die Diäten gesunken.