Ich halte eine Überarbeitung des aktuell geltenden TSG für dringend notwendig, habe bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel aber starke Bedenken.
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In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der LINKEN Forderung nach geschlechtlicher und sexueller Emanzipation für alle.
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wird es inter* und nicht-binären Personen möglich sein, den Geschlechtseintrag im Pass ohne vorangehende psychiatrische Begutachtung per einfacher persönlicher Erklärung beim Standesamt streichen, oder aber in "divers" ändern zu lassen