Die juristische Frage, ob in einem Prozess – vereinfacht gesagt – ein "Ja" oder ein "Nein" nachgewiesen werden muss, steht hinter der Notwendigkeit einer effektiveren Beweisführung zurück. Dazu müssen Opfer sexualisierter Gewalt befähigt werden.
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Doch auch hier gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten. Eine Verurteilung vermeintlicher Täter scheitert oft an einer unzureichenden Beweislage. Meines Erachtens liegt in diesem Umstand eine der entscheidendsten Stellschrauben für Verbesserungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen.
Der Beschluss einer offenkundig rechtswidrigen Regelung hätte zu mehr Unsicherheit und damit zum Gegenteil dessen geführt, was wir erreichen wollen – mehr Sicherheit für Frauen.
Daneben muss aber auch der Staat – neben einem konsequenten Vorgehen gegen die Täter durch Polizei und Justiz – den Betroffenen Hilfestellungen geben. In Bayern gibt es daher umfassende Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, insbesondere besteht ein dichtes Netz an kommunalen und staatlichen Anlaufstellen für Missbrauchsopfer mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen.