Antwort 14.09.2026 von Ellen Demuth CDU
Mit dem Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen.
Mit dem Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen.
Die Position der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: wir befürworten die „Nur Ja heißt Ja“ Regel und setzten uns für deren Einführung ein.
Mit diesem Beschluss fordert die Länderkammer den Bund nachdrücklich auf, bestehende Strafbarkeitslücken im Strafgesetzbuch (StGB) konsequent zu schließen.
Sexueller Missbrauch muss mit Härte verfolgt werden.