Wie können Opfer sexueller und psychischer Gewalt ohne Zeugen besser unterstützt werden? Und wie bewerten Sie den aktuellen Fortschritt bei der Einhaltung der Istanbul-Konvention in der Region?
Sehr geehrte Frau Demuth,
psychische und sexuelle Gewalt in Beziehungen ist ein tiefgreifendes Problem, das täglich unzählige Frauen betrifft. Als Bürgerin aus Ihrem Wahlkreis besorgt es mich sehr, dass betroffene Frauen nach wie vor große Hürden überwinden müssen, um echten Schutz bzw. Gehör zu finden. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit Jahren geltendes Recht. Dennoch zeigen Berichte und die Realität das Opfer oft gar keine Chance haben den Täter anzuzeigen weil Zeugen fehlen. Zeugen sind bei Vergewaltigung in der Beziehung seltenst dabei. England und Spanien sind hier schon wesentlich weiter. Sie selbst haben diese Defizite in der Vergangenheit erfreulicherweise oft kritisiert.
Sehr geehrter Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen zentralen Punkt an: Gerade bei sexueller und psychischer Gewalt im privaten Umfeld fehlen häufig Zeugen. Umso wichtiger sind verlässliche Schutz- und Beratungsangebote sowie eine gute Unterstützung der Betroffenen.
Mit dem Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in Arbeit, etwa die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild sowie Regelungen gegen digitale Gewalt. Auch die Verbesserung der Datenlage, der Schulung von Fachkräften und der Prävention bleibt eine wichtige Aufgabe.
Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sehe ich deshalb Fortschritte, aber auch weiterhin Handlungsbedarf. Die aktuelle Überprüfung durch die Expertengruppe des Europarats (GREVIO) hat unter anderem Verbesserungsbedarf bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, der Datenlage sowie bei Schulungen aufgezeigt. Der umfassende Bericht wird im November erwartet.
Für Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des Landesaktionsplan bis 2030 ein richtiger und wichtiger Schritt, der nun von der Landesregierung umgesetzt wird. Dazu gehören insbesondere der Ausbau der Frauenhausplätze, eine bessere Vernetzung von Beratungs- und Interventionsstellen sowie die langfristige Absicherung der Hilfsangebote. Entscheidend ist für mich, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich bei den betroffenen Frauen ankommen und ihnen unabhängig davon, ob sie Zeugen haben, Schutz und Unterstützung ermöglichen.
